Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Gemäß der rechtlichen Vorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, alle Gefährdungen, die von den Arbeitsplätzen ausgehen können, sorgfältig zu ermitteln und geeignete Gegenmaßnahmen festzulegen. Gefährdungsbeurteilungen sind schriftlich zu dokumentieren und auf Verlangen der zuständigen Überwachungsbehörde vorzulegen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung rechtskonformer Gefährdungsbeurteilungen.