Wir übernehmen für Sie die Aufgaben der Sicherheitsfachkraft.
Beauftragen und benennen Sie uns als externe Sicherheitsfachkraft! Das Arbeitssicherheitsgesetz und berufsgenossenschaftliche Regelwerke machen es erforderlich, Sicherheitsfachkräfte im Unternehmen zu benennen. Sicherheitsfachkräfte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen.